ABLAUF & TARIFE

(20% auf Tarife bis 31.12.26 während meiner Ausbildung)

ABLAUF ERSTGESPRÄCH

Nach der schriftlichen oder telefonischen Kontaktaufnahme folgt ein Erstgespräch.

Dabei werden Bedürfnisse und Therapieinhalte besprochen und Ziele festgelegt. Auf Wunsch wird mit Arbeitgeber, Schule und Fachstellen zusammengearbeitet.

Beim Coaching sind die ersten 30 Minuten des Erstgesprächs kostenlos. Danach wird der normale Tarif verrechnet.

Erst nach dem Erstgespräch wird besprochen, ob es zur Coaching Begleitung kommt und weitere Termine vereinbart werden.

Werden dann weitere Termine vereinbart, gilt dies als definitive Anmeldung in der Praxis Coaching für Dich.

TARIFE COACHINGS

Was: Tarife: 20% AKTION ZAHLUNGSMÖGLICHKEIT
Erstgespräch bis 30 Minuten kostenlos
Erstgespräch ab 31 Minuten werden zum jeweiligen Tarif verrechnet Fr. 110.- oder Fr. 140.-/Std. Fr. 88.-/Std. oder 112.-/Std. BAR, TWINT, Rechnung
Kinder & Teens (bis zum abgeschl. 18. Lebensjahr) Fr. 110.-/Std. Fr. 88.-/Std. BAR, TWINT, Rechnung
Erwachsene (ab dem 19. Lebensjahr) Fr. 140.-/Std. Fr. 112.-/Std. BAR, TWINT, Rechnung
Online Coachings via Zoom: Kinder & Teens (bis zum abgeschl. 18. Lebensjahr) Fr. 110.-/Std. Fr. 88.-/Std. TWINT oder Rechnung
Online Coachings via Zoom: Erwachsene (ab dem 19. Lebensjahr) Fr. 140.-/Std. Fr. 112.-/Std. TWINT oder Rechnung
Aufklärungsgespräche in Schulen, Arbeitgebern etc., Erstellen von Berichten an Fachinstanzen wird nach zeitlichem Aufwand verrechnet. Fr. 110.- oder Fr. 140.-/Std. Fr. 88.- oder Fr. 112.-/Std. Rechnung
Fahrspesen bei externen Gesprächen (Hausbesuchen, Arbeitgeber, Schulen etc.) Fr. 0.70/km Fr. 0.70/km Rechnung

ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN

BEZAHLUNG

Mein Honorar ist im Anschluss an die jeweilige Sitzung vor Ort in BAR oder per TWINT zu begleichen.

Bei externen Aufklärungsgesprächen in Schulen, Arbeitgebern etc. wird eine Rechnung erstellt.

TERMINE

Vereinbarte Termine, die nicht mindestens 24 Stunden im Voraus abgesagt oder verschoben werden, werden vollumfänglich in Rechnung gestellt.

Die Klientin bzw. der Klient handelt eigenverantwortlich und selbstbestimmt. Die Klientin bzw. der Klient hat jederzeit das Recht, Anliegen, Bedürfnisse und persönliche Grenzen offen anzusprechen.

SCHWEIGEPFLICHT

Sämtliche im Rahmen des Coachings bekannt gegebenen Informationen werden vertraulich behandelt und unterliegen der Schweigepflicht.